Willkommen beim Schweizerischen Mieterschutz
Ob Baulärm, Schimmel oder undichte Fenster: Mängel am Mietobjekt sind der häufigste Grund für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Mittlere und schwere Mängel müssen vom Vermieter schnellstmöglich behoben werden, sonst kann der Mieter eine Herabsetzung der Miete und allenfalls Schadenersatz verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich. Der Mieterschutz berät Sie bei Mängeln an Ihrem Mietobjekt und informiert Sie über das weitere Vorgehen bezüglich Mängelbeseitigung.
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Der Mieterschutz Schweiz ist täglich mit einer Vielzahl von Mängeln an Mietobjekten konfrontiert und berät alle Mitglieder kostenlos.
24/7 Helpline anrufen
Für dringende Anliegen rund um Mietmängel und Mietzinsreduktion ist der Mieterschutz auch per Helpline für Sie zu erreichen.